2/4.1 Gesetzliche Regelung

Autor: Düwell

2/4.1.1 Streit um Frauenquote

Der die Medien lange Zeit beherrschende Streit über die sogenannte Frauenquote in Führungsgremien ist entschieden. Die Grünen hatten eine Quote von 40 %, die Linke von 50 % verlangt. Herausgekommen ist, dass künftig bei der Aufsichtsratswahl für bestimmte Großunternehmen eine Quote von mindestens 30 % gilt. Damit hat die Große Koalition ihre Ankündigung umgesetzt: "Wir unternehmen neue Anstrengungen für die Gleichstellung der Frauen, etwa durch die Einführung einer Frauenquote".1) Im Unterabschnitt des Koalitionsvertrags "Frauen in Führungspositionen"2) waren dazu konkrete Vorgaben aufgestellt: "Wir wollen den Anteil weiblicher Führungskräfte in Deutschland erhöhen. Deshalb werden wir zu Beginn der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages Geschlechterquoten in Vorständen und Aufsichtsräten in Unternehmen gesetzlich einführen. Aufsichtsräte von voll mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen, die ab dem Jahr 2016 neu besetzt werden, sollen eine Geschlechterquote von mindestens 30 % aufweisen …".