2/4.7 Evaluation

Autor: Düwell

Nach Art. 23 des Gesetzes informiert die Bundesregierung jährlich über die Entwicklung des Frauen- und Männeranteils an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes. Die Bundesregierung hat zwei Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes, also zum 01.05.2017, einen Bericht über den Frauen- und Männeranteil an Führungsebenen und in Gremien der Privatwirtschaft und des öffentlichen Dienstes dem Bundestag vorzulegen. Zum 01.05.2018 ist die Wirksamkeit des Gesetzes einschließlich des Erfüllungsaufwands zu überprüfen.

Letzte redaktionelle Änderung: 11.01.2016