2/8.1 AU-Bescheinigung

Autor: Weyand

Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) ist regelmäßig die Voraussetzung für den Entgeltfortzahlungsanspruch des Arbeitnehmers im Krankheitsfall und den Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse. Die Bescheinigung liefert den Nachweis für die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers.

Für gesetzlich Krankenversicherte ist die Bescheinigung ab dem 01.01.2023 elektronisch auszustellen. Hierbei übermittelt der behandelnde Arzt den Namen der versicherten Person, den Beginn und das Ende der Arbeitsunfähigkeit sowie die Kennzeichnung als Erst- oder Folgemeldung an die gesetzliche Krankenkasse. Der Arbeitgeber ruft die Krankmeldung elektronisch bei der Krankenkasse ab.

Letzte redaktionelle Änderung: 24.01.2024