6/14.1 Funktionen und Relevanz

Autor: Weyand

Funktionen

Das Arbeitszeugnis, bei dem es sich - gleichsam in Form einer "Visitenkarte" - um die wichtigste Bewerbungsunterlage des Arbeitnehmers bei der Suche nach einem (neuen) Arbeitsplatz handelt, muss den an einer Einstellung interessierten Arbeitgeber über die bisherigen Tätigkeiten und Leistungen des Bewerbers informieren und zu diesem Zweck - dem obersten Grundsatz des Zeugnisrechts entsprechend - wahr sein. Es muss also alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen über den Arbeitnehmer und seine Tätigkeit enthalten und objektiv richtig sein.1) Zum anderen hat das Arbeitszeugnis die Aufgabe, den Arbeitnehmer in seinem beruflichem Fortkommen zu fördern. Dazu muss es - so lautet ein zweiter tragender Grundsatz des Zeugnisrechts - wohlwollend formuliert sein.2)

Praxisrelevanz

Konflikte um das Arbeitszeugnis weisen eine wachsende Praxisrelevanz auf. Auch wenn bei der Auswahl von Bewerbern verschiedene Kriterien eine Rolle spielen, hat das Arbeitszeugnis noch immer eine erhebliche Bedeutung. Inhalt und Wortlaut des Zeugnisses können, insbesondere wenn eine Einstellungsentscheidung zwischen mehreren ähnlich qualifizierten Bewerbern zu treffen ist, eine ausschlaggebende Rolle spielen.