6/3.4.1 Zeitlohn

Autor: Sadtler

Zahlung für Teilabschnitte

Bei der wohl typischsten Vergütungsform, dem Zeitlohn, wird für einen bestimmten Zeitraum (Stunde, Tag, Woche, Monat) eine im Voraus bestimmte Vergütung geschuldet, die unabhängig von der Menge und Güte der während des Zeitraums erbrachten Leistung zu gewähren ist. Da die Vergütung nach Zeit gezahlt wird, kann die Vergütung zeitanteilig gekürzt werden, wenn der Arbeitnehmer unentschuldigt fehlt und die Arbeit nicht nachholbar ist.1)

Schlechtleistung