6/4.3.2 Anspruchsvoraussetzungen

Autor: Sadtler

Der Provisionsanspruch des Arbeitnehmers setzt voraus, dass zwischen ihm und dem Arbeitgeber eine Provisionsvereinbarung getroffen wurde, während des Vertragsverhältnisses ein Geschäft zwischen dem Arbeitgeber und einem Dritten abgeschlossen wurde und der Geschäftsabschluss entweder auf die Tätigkeit des Arbeitnehmers zurückzuführen oder in seinem Zuständigkeitsbereich erfolgt ist.5)

6/4.3.2.1 Arbeitsverhältnis

Bestehender Vertrag

§ 87 Abs. 1 HGB spricht von "während des Vertragsverhältnisses abgeschlossenen Geschäften" und setzt damit voraus, dass im Zeitpunkt der provisionspflichtigen Tätigkeit ein Arbeitsverhältnis besteht.6)