6/4.3.3 Höhe der Provision

Autor: Sadtler

Die Höhe der Provision kann im Arbeitsvertrag oder in einer Kollektivvereinbarung (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung) geregelt sein, sie kann sich aber auch aus einer betrieblichen Übung ergeben.19) Fehlt es an einer Regelung zur Höhe, gilt nach § 87a Abs. 1 HGB die übliche Provision als vereinbart.

Anrechnung auf Garantiezahlung

Eine Vereinbarung, nach der Provisionen erst gezahlt werden, wenn ein bestimmter Sockelbetrag erreicht ist, z.B. indem Provisionen auf einen Garantielohn angerechnet werden und/oder erst dann gezahlt wird, wenn und soweit die Provisionen die Summe aus z.B. Festgehalt und Reisekostenpauschale übersteigen, ist durchaus zulässig.20) Allerdings darf bei einem garantierten Mindestverdienst der Minderverdienst aus einem Monat nicht mit Spitzenverdiensten aus anderen Monaten verrechnet werden.21)

Bemessungsgrundlage