Die Parteien streiten über die tarifgerechte Vergütung in dem Zeitraum von Januar 1993 bis Oktober 1995.
Die Klägerin war seit dem 1. Mai 1992 bei der Beklagten als Verkäuferin im Einzelhandelsgeschäft in B beschäftigt. In dem zugrunde liegenden Arbeitsvertrag vom 20. März 1992 ist ua. bestimmt:
"§ 5 Gehaltszahlung
1. Der Arbeitnehmer versichert, daß er im 7. Berufsjahr, 7. Tätigkeitsjahr steht, Ausbildungsjahre sind dabei nicht mitgezählt.
2. Der Arbeitnehmer wird in die Gehaltsgruppe B I a/B 2 Berufs-/Tätigkeitsjahr eingestuft.
3. Das monatliche Bruttoentgelt setzt sich zusammen aus:
Grundgehalt 1.950,00 DM
etwaige pauschale Zulage 150,00 DM
Monatsentgelt insgesamt 2.100,00 DM.
...
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|