6/4.5.1 Begriff und Zweck

Autor: Sadtler

Begriff

Arbeitnehmern, insbesondere Führungskräften, werden oftmals auch Optionen für den Erwerb von Aktien am Unternehmen eingeräumt. Aktienoptionen sind mittelbare oder unmittelbare Bezugsrechte, die den Berechtigten unter bestimmten Bedingungen (z.B. Ablauf einer Haltefrist, Erreichen wirtschaftliche Hürden) einen Anspruch auf Abschluss eines Zeichnungsvertrags über Aktien gegen den Arbeitgeber gewähren. In beiden Fällen haben die Optionen - trotz ihres im Vergleich zu anderen Sondervergütungen eher spekulativen Charakters - Entgeltcharakter.1)

Zweck

Mit Aktienoptionen sollen eine engere Bindung an und eine Identifikation mit dem Unternehmen geschaffen sowie Leistungsanreize gesetzt werden, indem die Berechtigten unmittelbar am Erfolg des Unternehmens beteiligt werden. Die Optionen sind damit Teil der variablen erfolgsbezogenen Vergütung, deren Höhe zunächst nicht feststeht. Soweit mit ihrer Gewährung vergangene und zukünftige Betriebstreue belohnt wird, kommt ihnen Gratifikationscharakter zu.2)

1)