Autor: Sadtler |
- Ein Beitrag der Autoren Schneider/Sobbe (Stand: Dezember 2020) - Was gilt, wenn ein Arbeitnehmer am Coronavirus erkrankt ist? Besteht ein Anspruch des Arbeitgebers auf Informationen über eine Erkrankung an Covid-19 oder das Risiko, sich mit SARS-CoV-2 infiziert zu haben? Jede Pflicht zur Offenlegung von Informationen zum persönlichen Gesundheitszustand stellt einen Eingriff in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nach Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG dar und ist daher nur in engen Grenzen zulässig.1) Gemäß § |
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