| Autor: Nau |
Eine vor dem 01.01.1952 geborene Frau beabsichtigt, eine Altersrente für Frauen in Anspruch zu nehmen, und bittet um Beratung hinsichtlich der diesbezüglichen Anspruchsvoraussetzungen.
Der Rechtsanwalt wird mit der Mandantin folgende Fragen erörtern:
Die Mandantin ist im Rahmen des Beratungsgesprächs dahingehend zu informieren, dass die Altersrente nur auf Antrag gewährt wird.
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