6/9.2 Fallbeispiel

Autor: Nau

Sachverhalt

Eine vor dem 01.01.1952 geborene Frau beabsichtigt, eine Altersrente für Frauen in Anspruch zu nehmen, und bittet um Beratung hinsichtlich der diesbezüglichen Anspruchsvoraussetzungen.

Beratungsgespräch

Der Rechtsanwalt wird mit der Mandantin folgende Fragen erörtern:

Wann wurden Sie geboren?

Haben Sie nach Vollendung des 40. Lebensjahres mindestens 121 Kalendermonate Pflichtbeiträge an den Rentenversicherungsträger gezahlt?

Über welche Zeiträume haben Sie insgesamt Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt?

Beziehen Sie ein Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung oder Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit?

Wenn ja, in welcher Höhe?

Die Mandantin ist im Rahmen des Beratungsgesprächs dahingehend zu informieren, dass die Altersrente nur auf Antrag gewährt wird.