Die Berufung des früheren Soldaten gegen das Urteil der 7. Kammer des Truppendienstgerichts Nord vom 7. Oktober 2020 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem früheren Soldaten auferlegt, der auch die ihm darin erwachsenen notwendigen Auslagen zu tragen hat.
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Das Verfahren betrifft die disziplinare Ahndung des Sichverschaffens, Besitzes und Verschaffens kinderpornographischer Dateien.
1. Der ... geborene, geschiedene und kinderlose frühere Soldat wurde nach einer Ausbildung zum ... und ... 1985 Zeit- und 1991 Berufssoldat. Zuletzt wurde er 2010 zum Stabsfeldwebel befördert. Seit Mitte Dezember 2016 war er bis zum Ende seiner Dienstzeit mit Ablauf des September 2018 unter hälftiger Einbehaltung seiner Dienstbezüge vorläufig des Dienstes enthoben.
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