LG Bielefeld, vom 23.09.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 9 O 412/20
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PkwBeginn der Verjährung von SchadensersatzansprüchenVoraussetzungen eines Anspruchs gemäß § 852 BGB
OLG Hamm, Urteil vom 09.12.2022 - Aktenzeichen 11 U 177/21
DRsp Nr. 2023/1418
Rechte des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen PkwBeginn der Verjährung von SchadensersatzansprüchenVoraussetzungen eines Anspruchs gemäß § 852BGB
Zu Fragen der Verjährung des Schadensersatzanspruchs und zu den (fehlenden) Voraussetzungen des § 852BGB im Rahmen einer Schadensersatzklage gegen den Hersteller des Motors (wie BGH VII ZR 442/21 und BGH Via ZR 441/21) sowie zu der Frage, ob der Schadensersatzanspruch mit einem durch ein aufgespieltes Software-Update installierten Thermofenster als einer unzulässigen Abschalteinrichtung begründet werden kann.
1. Bei dem Erwerber eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Pkw ist von positiver Kenntnis bzw. grob fahrlässiger Unkenntnis der anspruchsbegründenden Tatsachen nicht vor dem 01.01.2016 auszugehen, sodass die dreijährige Verjährungsfrist des § 195BGB frühestens am 01.01.2017 begonnen und mit Ablauf des 31.12.2019 geendet hat.2. Die Berufung auf die Verjährungseinrede verstößt nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, weil die Herstellerin des Fahrzeugs über den Ablauf der Verjährungsfrist hinaus ihre Schadensverantwortlichkeit unter Hinweis auf ein durchgeführtes Software-Update bestritten hat.
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