LAG Sachsen-Anhalt, vom 27.02.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Sa 231/12
ArbG Dessau-Roßlau, vom 16.05.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 11 Ca 285/11
Abgrenzung des selbstständigen vom deklaratorischen SchuldanerkenntnisWirkung des deklaratorischen SchuldanerkenntnissesSittenwirdrigkeit eines RechtsgeschäftsUnangemessene Benachteiligung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
BAG, Urteil vom 21.04.2016 - Aktenzeichen 8 AZR 474/14
DRsp Nr. 2016/15310
Abgrenzung des selbstständigen vom deklaratorischen SchuldanerkenntnisWirkung des deklaratorischen SchuldanerkenntnissesSittenwirdrigkeit eines RechtsgeschäftsUnangemessene Benachteiligung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Orientierungssätze:1. Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis ist ein vertragliches kausales Anerkenntnis, mit dem eine bestehende Schuld lediglich bestätigt wird. Die Annahme eines solchen Schuldanerkenntnisses setzt voraus, dass die Vertragsparteien das Schuldverhältnis ganz oder teilweise dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien entziehen und es endgültig festlegen wollen.2. Ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis bewirkt, dass der Schuldner mit sämtlichen Einwendungen rechtlicher und tatsächlicher Natur und der Geltendmachung sämtlicher Einreden ausgeschlossen ist, die ihm bei Abgabe seiner Erklärung bekannt waren oder mit denen er zumindest rechnete.3. Nach § 138 Abs. 1BGB ist ein deklaratorisches Schuldanerkenntnis nichtig, wenn es nach seinem aus der Zusammenfassung von Inhalt, Zweck und Beweggrund zu entnehmenden Gesamtcharakter mit den grundlegenden Wertungen der Rechts- und Sittenordnung nicht zu vereinbaren ist. Dies ist aufgrund einer umfassenden Gesamtwürdigung unter Berücksichtigung aller zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorliegenden relevanten Umstände zu beurteilen.
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