Der Verwaltungsrechtsweg ist gegeben.
Der Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 23. März 2018 -
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers trägt der Antragsgegner.
Der Gegenstandswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 1.000,-- € festgesetzt.
Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|