Auf die Berufung der Klägerin wird das am 30.11.2016 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer - 3. Kammer für Handelssachen - des Landgerichts Wiesbaden abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 155.854,30 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 01.02.2013 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen weiteren Betrag in Höhe von 2.874,92 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 14.01.2015 zu zahlen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits beider Instanzen zu tragen.
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