Die Berufung des Beklagten gegen das am 09.02.2018 verkündete Urteil der 12. Zivilkammer des Landgerichts Essen wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Beklagte.
Das angefochtene Urteil ist nunmehr ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
A.
Die Parteien hatten einen Kaufvertrag über ein Pferd namens "H" geschlossen, welches von dem Kläger an den in den Niederlanden lebenden Beklagten veräußert und übereignet wurde. Aufgrund hier nicht relevanter Gründe kamen die Parteien überein, dass der Beklagte die Möglichkeit erhalten sollte, das Pferd "H" gegen ein anderes Pferd des Klägers zu tauschen.
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