LAG Köln - Urteil vom 07.12.2016
11 Sa 284/16
Normen:
BetrAVG §§ 7 II, 2 I; MTV rheinisch-westfälischer Steinkohlebergbau § 5 VI;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 14.01.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 2254/15

Abgrenzung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und Überbrückungsleistungen für langjährig unter Tage beschäftigter Bergleute ab Vollendung des 60. Lebensjahres

LAG Köln, Urteil vom 07.12.2016 - Aktenzeichen 11 Sa 284/16

DRsp Nr. 2017/7480

Abgrenzung von Leistungen der betrieblichen Altersversorgung und Überbrückungsleistungen für langjährig unter Tage beschäftigter Bergleute ab Vollendung des 60. Lebensjahres

Bei der Möglichkeit des Rentenbezugs für langjährig unter Tage beschäftigter Bergleute ab Vollendung des 60. Lebensjahres (§ 238 SGB VI) handelt es sich um eine flexible Altersgrenze, nicht um eine "feste" Altersgrenze im Sinne von § 2 I 1 BetrAVG.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 14.01.2016 - 8 Ca 2254/15 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

BetrAVG §§ 7 II, 2 I; MTV rheinisch-westfälischer Steinkohlebergbau § 5 VI;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Höhe des Insolvenzschutzes für eine Energiebeihilfe.

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