Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Cottbus vom 12. August 2016 -
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger begehrt von dem Beklagten unter Bezugnahme auf ein per E-Mail versandtes Schreiben des Beklagten vom 8. Januar 2015 die Unterlassung sowie den Widerruf verschiedener Äußerungen.
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