1. Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Braunschweig vom 04.05.2023 (
Der Rechtsstreit wird an das Verwaltungsgericht Braunschweig verwiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
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