1. Die Rechtsbeschwerde der Beklagten gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 3. August 2016 -
2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 19.452,97 Euro festgesetzt.
I. Die Parteien streiten über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen. In der Hauptsache streiten sie über Vergütungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche der Klägerin und über Rückzahlungsansprüche der Beklagten.
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