Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf tatsächliche Beschäftigung.
Der am 26.02.1948 geborene und verheiratete Kläger ist seit dem 12.05.1980 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin, der Firma G4x (Gebläsebau) als gewerblicher Mitarbeiter beschäftigt. Der Kläger ist in die Lohngruppe VIII eingruppiert. Das aktuelle Bruttomonatseinkommen beträgt 2.343,20 EUR.
Die Beklagte stellte metallene Großventilatoren her. Sie beschäftigt etwa 300 Mitarbeiter.
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