LAG Hamm - Urteil vom 20.12.2005
19 Sa 1375/05
Normen:
BGB § 275 § 315 ;
Vorinstanzen:
ArbG Paderborn - 3 Ca 1497/04 - 25.05.2005,

Ablehnung der Beschäftigung bei objektiver Arbeitsunfähigkeit ohne leidensgerechte Beschäftigungsmöglichkeit

LAG Hamm, Urteil vom 20.12.2005 - Aktenzeichen 19 Sa 1375/05

DRsp Nr. 2006/19791

Ablehnung der Beschäftigung bei objektiver Arbeitsunfähigkeit ohne leidensgerechte Beschäftigungsmöglichkeit

»Die objektive Arbeitsunfähigkeit eines Arbeitnehmers berechtigt den Arbeitgeber zur Ablehnung der Beschäftigung, wenn er den Arbeitnehmer nicht leidensgerecht beschäftigen kann.«

Normenkette:

BGB § 275 § 315 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über einen Anspruch des Klägers auf tatsächliche Beschäftigung.

Der am 26.02.1948 geborene und verheiratete Kläger ist seit dem 12.05.1980 bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin, der Firma G4x (Gebläsebau) als gewerblicher Mitarbeiter beschäftigt. Der Kläger ist in die Lohngruppe VIII eingruppiert. Das aktuelle Bruttomonatseinkommen beträgt 2.343,20 EUR.

Die Beklagte stellte metallene Großventilatoren her. Sie beschäftigt etwa 300 Mitarbeiter.