SG Kassel, vom 13.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 AL 2474/04
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
LSG Hessen, Beschluss vom 12.12.2005 - Aktenzeichen L 9 SF 106/05 AL
DRsp Nr. 2008/8898
Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Dazu reicht das Vorliegen von Freundschaft zwischen einem Richter und einem Verfahrensbeteiligten oder dessen Prozessbevollmächtigten allein noch nicht aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]