LSG Hessen - Beschluss vom 12.12.2005
L 9 SF 106/05 AL
Normen:
SGG § 60 Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 42 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
SG Kassel, vom 13.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 AL 2474/04

Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

LSG Hessen, Beschluss vom 12.12.2005 - Aktenzeichen L 9 SF 106/05 AL

DRsp Nr. 2008/8898

Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

Ein Richter kann wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen. Dazu reicht das Vorliegen von Freundschaft zwischen einem Richter und einem Verfahrensbeteiligten oder dessen Prozessbevollmächtigten allein noch nicht aus. [Amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGG § 60 Abs. 1 S. 1 ; ZPO § 42 Abs. 2 ;
Vorinstanz: SG Kassel, vom 13.09.2005 - Vorinstanzaktenzeichen S 17 AL 2474/04