BAG - Urteil vom 25.06.2019
3 AZR 426/17
Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 28.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 168/17
ArbG Essen, vom 21.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 1880/16

Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebs-oder GesamtbetriebsvereinbarungTypische Merkmale einer betrieblichen AltersversorgungEndbezugsbezogene Ausgestaltung von Sach- und Nutzungsleistungen in der betrieblichen AltersversorgungTeilweise Parallelentscheidung zu BAG 3 AZR 458/17 v. 25.06.2019

BAG, Urteil vom 25.06.2019 - Aktenzeichen 3 AZR 426/17

DRsp Nr. 2019/15591

Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebs-oder Gesamtbetriebsvereinbarung Typische Merkmale einer betrieblichen Altersversorgung Endbezugsbezogene Ausgestaltung von Sach- und Nutzungsleistungen in der betrieblichen Altersversorgung Teilweise Parallelentscheidung zu BAG 3 AZR 458/17 v. 25.06.2019

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Revision des Klägers - das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Juni 2017 - 12 Sa 168/17 - aufgehoben, soweit es die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hat.

Auf die Berufung der Beklagten wird - unter Zurückweisung der Berufung des Klägers - das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 21. Dezember 2016 - 6 Ca 1880/16 - teilweise abgeändert.

Die Klage wird insgesamt abgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, der Ehefrau des Klägers ein kostenloses Ticket zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zur Verfügung zu stellen sowie über Erstattungsansprüche.