BAG - Urteil vom 25.06.2019
3 AZR 431/17
Normen:
BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
LAG Düsseldorf, vom 28.06.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 12 Sa 162/17
ArbG Essen, vom 11.01.2017 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 1860/16

Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebs-oder GesamtbetriebsvereinbarungTypische Merkmale einer betrieblichen AltersversorgungEndbezugsbezogene Ausgestaltung von Sach- und Nutzungsleistungen in der betrieblichen AltersversorgungTeilweise Parallelentscheidung zu BAG 3 AZR 458/17 v. 25.06.2019

BAG, Urteil vom 25.06.2019 - Aktenzeichen 3 AZR 431/17

DRsp Nr. 2019/15593

Ablösung einer Gesamtzusage durch Betriebs-oder Gesamtbetriebsvereinbarung Typische Merkmale einer betrieblichen Altersversorgung Endbezugsbezogene Ausgestaltung von Sach- und Nutzungsleistungen in der betrieblichen Altersversorgung Teilweise Parallelentscheidung zu BAG 3 AZR 458/17 v. 25.06.2019

Tenor

Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Juni 2017 - 12 Sa 162/17 - aufgehoben. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 11. Januar 2017 - 4 Ca 1860/16 - wird zurückgewiesen.

Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

BetrAVG § 1 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger ein kostenloses Ticket zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zur Verfügung zu stellen sowie über Erstattungsansprüche.