ArbG Berlin, vom 04.08.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 96 Ca 12410/93
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung - Ausschlussfrist nach Tarifvertrag
LAG Berlin, Urteil vom 04.07.1994 - Aktenzeichen 9 Sa 137/93
DRsp Nr. 2002/8033
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung - Ausschlussfrist nach Tarifvertrag
1. Bei dem Anspruch auf Entfernung einer unberechtigten Abmahnung aus den Personalakten des Arbeitnehmers handelt es sich um einen "Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis" im Sinne von § 70BAT, so daß er der tariflichen Ausschlussfrist unterliegt.2. In der Regel liegt eine ordnungsgemäße, fristwahrende Geltendmachung von Arbeitnehmer-Ansprüchen zur Wahrung einer tariflichen Ausschlussfrist nicht vor, wenn der Personalrat die Zurücknahme einer Abmahnung verlangt.