LAG Düsseldorf - Urteil vom 16.12.1993
13 Sa 1274/93
Normen:
BAT § 70 ; BGB § 611 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, vom 29.06.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 15/93

Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte - tarifliche Ausschlussfrist des § 70 BAT

LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.12.1993 - Aktenzeichen 13 Sa 1274/93

DRsp Nr. 2002/8764

Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte - tarifliche Ausschlussfrist des § 70 BAT

Ebenso wie der Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte unter § 70 BAT fällt, muss auch das Recht und der Anspruch des Arbeitsgebers, dem Arbeitnehmer eine Abmahnung zu erteilen, unter § 70 BAT fallen. Der Anspruch des Arbeitgebers auf Erteilung einer Abmahnung wird fällig, wenn der für die Erteilung der Abmahnung erhebliche Sachverhalt so hinreichend klargestellt ist, dass die Erteilung einer Abmahnung möglich ist.

Normenkette:

BAT § 70 ; BGB § 611 Abs. 1 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die aufhebende Entscheidung des BAG vom 14.12.1994 - 5 AZR 137/94 - DRsp-ROM Nr. 1995/3365 -.

Vorinstanz: ArbG Solingen, vom 29.06.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 15/93