LAG Niedersachsen - Urteil vom 27.06.2023
10 Sa 762/22
Normen:
BGB § 242; BGB § 626;
Vorinstanzen:
ArbG Braunschweig, vom 15.09.2022 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 87/22

Abmahnung; außerordentliche Kündigung; Domkantor; Ersatzmutterschaft; in-vitro-Fertilisation; Kündigungsverzicht; Landeskirche; Leihmutter; Loyalitätspflicht; Meinungsfreiheit; Tendenz; Treuwidrig; venire contra factum proprium; Verzicht - Kündigung eines bei einer evangelischen Landeskirche beschäftigten Domkantors wegen Überlegungen zur Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft in einem südamerikanischen Land - treuwidrige Kündigung nach vorausgegangenem Kündigungsverzicht

LAG Niedersachsen, Urteil vom 27.06.2023 - Aktenzeichen 10 Sa 762/22

DRsp Nr. 2023/11633

Abmahnung; außerordentliche Kündigung; Domkantor; Ersatzmutterschaft; in-vitro-Fertilisation; Kündigungsverzicht; Landeskirche; Leihmutter; Loyalitätspflicht; Meinungsfreiheit; Tendenz; Treuwidrig; venire contra factum proprium; Verzicht - Kündigung eines bei einer evangelischen Landeskirche beschäftigten Domkantors wegen Überlegungen zur Inanspruchnahme einer Leihmutterschaft in einem südamerikanischen Land - treuwidrige Kündigung nach vorausgegangenem Kündigungsverzicht

1. Der Kündigungsberechtigte kann sowohl bei einer außerordentlichen als auch bei einer ordentlichen Kündigung auf ein auf bestimmte Gründe gestütztes und konkret bestehendes Kündigungsrecht verzichten. Der Verzicht kann ausdrücklich oder konkludent durch eine empfangsbedürftige Willenserklärung des Kündigungsberechtigten erfolgen. 2. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn der Kündigungsberechtigte wegen des ihm bekannten Kündigungssachverhaltes eine Abmahnung ausspricht und sich die für die Kündigung maßgebenden Umstände nicht später geändert haben.