Die Parteien streiten über die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte.
Der am 17. März 1939 geborene Kläger ist seit dem 1. April 1980 bei der Beklagten als technischer Angestellter im Rechnungsprüfungsamt beschäftigt. Auf das Arbeitsverhältnis findet kraft Organisationszugehörigkeit der Bundes-Angestelltentarifvertrag (
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