LAG Düsseldorf - Urteil vom 19.12.1990
4 Sa 1442/90
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 (Abmahnung) ;
Fundstellen:
ARST 1991, 61
BB 1991, 911
BetrR 1991, 246
LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 24
PersF 1991, 954
Vorinstanzen:
ArbG Essen - 1 (4) Ca 1826/90 - 02.08.90,

Abmahnung: Zulässigkeit bei einem Außendienstmitarbeiter wegen mangelnden Verkaufserfolgs

LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.12.1990 - Aktenzeichen 4 Sa 1442/90

DRsp Nr. 2002/8917

Abmahnung: Zulässigkeit bei einem Außendienstmitarbeiter wegen mangelnden Verkaufserfolgs

1. Mangels anderweitiger vertraglicher Regelungen schuldet ein im Außendienst tätiger Reisender nicht die Erreichung bestimmter Verkaufszahlen, sondern allein eine auf den Verkaufserfolg gerichtete Tätigkeit. 2. Es gibt keinen Beweis des ersten Anscheines dahingehend, daß aus einem unzureichenden Leistungserfolg auf eine entsprechende Verletzung vertraglicher Leistungspflichten geschlossen werden kann.