Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 27. Juli 2021 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine Kosten zu erstatten.
I
Der Kläger begehrt im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährige Versicherte ab dem 1.7.2014.
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