Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 13. Dezember 2016 -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger beginnend mit dem 01. August 2016 über den Betrag von 3.123,08 € hinaus jeweils zum 01. eines Monats einen Betrag in Höhe von 167,87 € brutto zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag in Höhe von 749,39 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem Tag nach Rechtskraft der Entscheidung zu zahlen.
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