Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 10.01.2018 (Az.:
Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
III.Das in Ziffer I. genannte Endurteil des Landgerichts München I ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leisten.
IV.Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 28.750,-- € festgesetzt.
I.
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