Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Der Kläger ist verwitwet und hat einen im Streitjahr 2012 noch minderjährigen Sohn, S. L.. (geb. xx. xx 1995). Der Kläger ist Diplom-Ingenieur und war im Streitjahr in einer Fünf-Tage-Woche nichtselbständig bei der A. AG mit Dienstort in der I-Straße 1, A-Stadt (Hessen) beschäftigt ("Beratung und Planung"). Seine Wochenarbeitszeit betrug 38,5 Stunden.
Der Kläger unterhält mit seinem Sohn einen (Erst-)Wohnsitz in einem in seinem Eigentum stehenden Haus in der H-Straße 2, B-Stadt (NRW). Das Haus befindet sich neben land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen, die vom Kläger verpachtet werden.In B-Stadt (NRW) wohnten im Streitjahr ferner die pflegebedürftigen Eltern des Klägers sowie dessen Schwester, Frau L..
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|