SG Heilbronn, vom 20.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen S 5 AL 711/02
Abzweigung beim Anspruch auf Unterhaltsgeld
LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.06.2006 - Aktenzeichen L 5 AL 71/04
DRsp Nr. 2007/3143
Abzweigung beim Anspruch auf Unterhaltsgeld
Ein Unterhaltsgeld beziehender Teilnehmer einer Weiterbildungs- bzw Umschulungsmaßnahme hat keinen Anspruch auf Berücksichtigung des höheren Selbstbehaltes für Erwerbstätige der Düsseldorfer Tabelle bei der Festsetzung des angemessenen Abzweigungsbetrages nach § 48 Abs. 1SGB I. Das gilt auch dann, wenn er im Rahmen der Maßnahme Praktika zu absolvieren hatte. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]