LAG Düsseldorf - Urteil vom 30.10.2013
12 Sa 692/13
Normen:
KSchG § 1; KSchG § 2; KSchG § 4; BGB § 611; ZPO § 256 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Krefeld, vom 19.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 1562/12

Änderungskündigung zur Aufteilung der AbteilungenVerlust des privaten Liquidationsrechts des ChefarztesEntwicklungsklausel im Chefarztvertrag

LAG Düsseldorf, Urteil vom 30.10.2013 - Aktenzeichen 12 Sa 692/13

DRsp Nr. 2014/1847

Änderungskündigung zur Aufteilung der Abteilungen Verlust des privaten Liquidationsrechts des Chefarztes Entwicklungsklausel im Chefarztvertrag

1. Änderungskündigung gegenüber dem bisherigen Chefarzt einer einheitlichen Abteilung der Inneren Medizin zur Aufteilung der Abteilung in zwei getrennte Kliniken mit den Schwerpunkten Gastroenterologie und Diabetologie einerseits und Kardiologie und konservative Intensivmedizin andererseits mit zwei Chefärzten.2. Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung der Zuordnung der Behandlungsfälle.3. Der entschädigungslose Verlust des privaten Liquidationsrechts des bisherigen alleinigen Chefarztes für den ihm nicht mehr unterstehenden Bereich nach der Aufteilung führt nicht zur Unwirksamkeit der Änderungskündigung.4. Die Entwicklungsklausel im Chefarztvertrag stand der Änderungskündigung nicht entgegen.

Tenor

1.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 19.04.2013 - 2 Ca 1562/12 - abgeändert und die Klage abgewiesen.

2.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger auferlegt.

3.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

KSchG § 1; KSchG § 2; KSchG § 4; BGB § 611; ZPO § 256 Abs. 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Änderungskündigung.

1. 2.