Die Klagepartei verlangt Leistungen der Beklagten aus einem Rechtsschutzversicherungsvertrag.
Die Klägerin ist bei der Beklagten rechtsschutzversichert, wobei Arbeitsrechtsschutz eingeschlossen ist.
Die Klägerin war bei der Firma MD-Papier GmbH als Sachbearbeiterin in der Abteilung Verkaufsförderung beschäftigt. Am 23.01.1995 teilte ihr Vorgesetzter mit, daß sie in ein Sekretariat versetzt werden solle. Im Zusammenhang damit sagte ihr die Handlungsbevollmächtigte der Personalabteilung ihres Arbeitgebers wörtlich: "Ich empfehle, diese Versetzung zu unterschreiben, sonst ist ein Verlust des Arbeitsplatzes durch Kündigung unvermeidlich."
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|