LAG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 08.08.2013
26 Sa 1083/13
Normen:
AGG § 3 Abs. 1 S. 1; AGG § 6 Abs. 1 S. 2; AGG § 7 Abs. 1; AGG § 15 Abs. 2 S. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Berlin, vom 19.04.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 6 Ca 13119/12

Altersbenachteiligung bei der StellenbewerbungWiderlegung des Verdachts einer Benachteiligungsabsicht durch Ausschreibung einer Stelle für junges, engagiertes Team durch Anzeichen auf fehlenden Wettbewerb zwischen älteren und jüngeren Beschäftigten

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.08.2013 - Aktenzeichen 26 Sa 1083/13

DRsp Nr. 2014/5968

Altersbenachteiligung bei der Stellenbewerbung Widerlegung des Verdachts einer Benachteiligungsabsicht durch Ausschreibung einer Stelle für "junges, engagiertes Team" durch Anzeichen auf fehlenden Wettbewerb zwischen älteren und jüngeren Beschäftigten

Zu den Gesichtspunkten, die den durch die Verwendung der Formulierung "junges, engagiertes Team" in einer Stellenausschreibung aufgekommenen Verdacht einer beabsichtigten Schlechterbehandlung von Bewerbern aus den 60er Jahren des vorigen Jahrhunderts gerade wegen des Alters widerlegen können.

1. Der Kausalzusammenhang zwischen nachteiliger Behandlung und Alter ist bereits dann gegeben, wenn die Benachteiligung an das Alter anknüpft oder durch dieses motiviert ist; dabei ist es nicht erforderlich, dass der betreffende Grund der ausschließliche Beweggrund für das Handeln der benachteiligenden Arbeitgeberin ist, vielmehr reicht es aus, dass das verpönte Merkmal Bestandteil eines Motivbündels ist, welches die Entscheidung beeinflusst hat. 2. Auf ein schuldhaftes Handeln oder eine Benachteiligungsabsicht kommt es nicht an.