OLG Hamm - Urteil vom 19.06.2017
8 U 18/17
Normen:
AGG § 1; AGG § 6; AGG § 7; AGG § 10;
Fundstellen:
ArbRB 2017, 343
ZIP 2017, 1665
Vorinstanzen:
LG Hagen, vom 13.12.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 21 O 79/16

Altersdiskriminierung durch Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Dienstberechtigten im Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers mit Vollendung des 60. Lebensjahres

OLG Hamm, Urteil vom 19.06.2017 - Aktenzeichen 8 U 18/17

DRsp Nr. 2017/11155

Altersdiskriminierung durch Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Dienstberechtigten im Anstellungsvertrag eines GmbH-Geschäftsführers mit Vollendung des 60. Lebensjahres

Die Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Dienstberechtigten im Anstellungsvertrag eines GmbH-Fremdgeschäftsführers mit Vollendung des 60. Lebensjahres stellt jedenfalls dann keinen rechtswidrigen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot der §§ 7, 1 AGG dar, wenn gewährleistet ist, dass dem Geschäftsführer ab dem Zeitpunkt seines Ausscheidens eine betriebliche Altersvorsorge zusteht.

Tenor

ie Berufung des Klägers gegen das am 13.12.2016 verkündete Urteil des Landgerichts Hagen wird zurückgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung aus beiden Urteilen durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des jeweiligen Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AGG § 1; AGG § 6; AGG § 7; AGG § 10;

Gründe

I.

Die Parteien streiten über den Fortbestand eines Dienstverhältnisses.