1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Juni 2008 - 2 Sa 84/08 - wird zurückgewiesen.
2. Das beklagte Land hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
Von Rechts wegen!
Die Parteien streiten über die Verpflichtung des beklagten Landes, der Klägerin eine Zusatzversorgung zu verschaffen.
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