BAG - Urteil vom 16.03.2010
3 AZR 744/08
Normen:
Bundes-Angestelltentarifvertrag § 3 Buchst. g; Bundes-Angestelltentarifvertrag § 46; Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes § 1;
Fundstellen:
AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 78
DB 2011, 248
Vorinstanzen:
LAG Rheinland-Pfalz, vom 05.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 84/08
ArbG Trier, vom 18.12.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 1224/07

Altersversorgung [Zusatzversorgung] eines als Lektor tätigen Landesangestellten; Inbezugnahme des BAT; Erweiterung des individualrechtlichen Anwendungsbereichs

BAG, Urteil vom 16.03.2010 - Aktenzeichen 3 AZR 744/08

DRsp Nr. 2010/13344

Altersversorgung [Zusatzversorgung] eines als Lektor tätigen Landesangestellten; Inbezugnahme des BAT; Erweiterung des individualrechtlichen Anwendungsbereichs

Orientierungssätze: Lektoren unterfallen nicht dem persönlichen Anwendungsbereich des BAT und des im öffentlichen Dienst geltenden Versorgungstarifvertrags. Nehmen die Arbeitsvertragsparteien trotzdem einzelne Bestimmungen des BAT und die diese Bestimmungen ergänzenden Tarifverträge in Bezug, sind die tariflichen Bestimmungen ohne Berücksichtigung der tariflichen Einschränkungen im persönlichen Anwendungsbereich anzuwenden. Das gilt auch hinsichtlich der Durchführung der Versicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.

1. Die Revision des beklagten Landes gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 5. Juni 2008 - 2 Sa 84/08 - wird zurückgewiesen.

2. Das beklagte Land hat die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

Bundes-Angestelltentarifvertrag § 3 Buchst. g; Bundes-Angestelltentarifvertrag § 46; Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes § 1;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Verpflichtung des beklagten Landes, der Klägerin eine Zusatzversorgung zu verschaffen.