Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das ohne mündliche Verhandlung ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 19.1.2018 -
Die Kosten des Zulassungsverfahrens - mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen - trägt der Kläger.
Der Streitwert wird auf 13.000 € festgesetzt.
I.
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