Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 07.04.2016 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Göttingen vom 07.04.2016 sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 7.951,32 EUR festgesetzt.
I.
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