BAG - Urteil vom 15.12.2016
6 AZR 604/15
Normen:
TV-L § 2; TV-L Anhang A Teil II; TVÜ-Länder § 29a Abs. 2;
Vorinstanzen:
LAG München, vom 09.06.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 948/14
ArbG Regensburg, vom 31.10.2014 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 936/14

Analogien bei Tarifverträgen nur bei planwidrigen RegelungslückenSchriftliche Durchführungshinweise als verwaltungsinterne öffentlichrechtliche Vorgabe zur Sicherung einer gleichförmigen VerwaltungspraxisNebenabreden im TV-L und SchriftformerfordernisParallelentscheidung zu BAG - 6 AZR 603/15 - v. 15.12.2016

BAG, Urteil vom 15.12.2016 - Aktenzeichen 6 AZR 604/15

DRsp Nr. 2017/5075

Analogien bei Tarifverträgen nur bei planwidrigen Regelungslücken Schriftliche Durchführungshinweise als verwaltungsinterne öffentlichrechtliche Vorgabe zur Sicherung einer gleichförmigen Verwaltungspraxis Nebenabreden im TV-L und Schriftformerfordernis Parallelentscheidung zu BAG - 6 AZR 603/15 - v. 15.12.2016

1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 9. Juni 2015 - 7 Sa 948/14 - aufgehoben.

2. Der Rechtsstreit wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen.

Von Rechts wegen!

Normenkette:

TV-L § 2; TV-L Anhang A Teil II; TVÜ-Länder § 29a Abs. 2;

Tatbestand:

Die Parteien streiten über die Stufenzuordnung der Klägerin nach Inkrafttreten der Entgeltordnung zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L).