1. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. Juli 2016 - 16 Sa 29/16, 16 Sa 662/16 - teilweise aufgehoben.
2. Die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 26. November 2015 -
3. Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.
Von Rechts wegen!
Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen (§ 313b Abs. 1 Satz 1 ZPO).
Anerkenntnisurteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe, sh. auch: 2 AZR 403/16, 2 AZR 406/16, 2 AZR 449/16, 2 AZR 548/16 (A), 2 AZR 596/16, 2 AZR 627/16 (A)
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