I. Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. April 2011 -
1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 27. April 2010 -
2. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart - Kammern Ludwigsburg - vom 27. April 2010 -
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.414,57 Euro brutto nebst Zinsen iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 930,16 Euro seit dem 15. Dezember 2009 und aus 2.484,41 Euro seit dem 16. Dezember 2009 zu zahlen.
II. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Von Rechts wegen!
I. Die Parteien streiten - soweit für die Revision von Belang - über Vergütungsdifferenzen für die Monate Januar bis November 2009.
Die Klägerin hat zuletzt sinngemäß beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an die Klägerin 3.414,57 Euro brutto nebst Zinsen hieraus iHv. fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
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