Anerkennung einer Berufskrankheit, lärmbedingte Ohrgeräusche nach beruflicher Lärmeinwirkung
SG Düsseldorf, vom 10.11.2008 - Aktenzeichen S 16 U 283/06
DRsp Nr. 2009/5024
Anerkennung einer Berufskrankheit, lärmbedingte Ohrgeräusche nach beruflicher Lärmeinwirkung
Nach medizinischer Erfahrung sind "isolierte" Ohrgeräusche ohne lärmbedingten Hörverlust nicht denkbar. Bei lärmbedingten Ohrgeräuschen lässt sich tonaudiometrisch immer eine Senkenbildung im Hochtonbereich erkennen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]