SG Düsseldorf vom 10.11.2008
S 16 U 283/06
Normen:
SGB VII § 9; BKV Nr. 2301;

Anerkennung einer Berufskrankheit, lärmbedingte Ohrgeräusche nach beruflicher Lärmeinwirkung

SG Düsseldorf, vom 10.11.2008 - Aktenzeichen S 16 U 283/06

DRsp Nr. 2009/5024

Anerkennung einer Berufskrankheit, lärmbedingte Ohrgeräusche nach beruflicher Lärmeinwirkung

Nach medizinischer Erfahrung sind "isolierte" Ohrgeräusche ohne lärmbedingten Hörverlust nicht denkbar. Bei lärmbedingten Ohrgeräuschen lässt sich tonaudiometrisch immer eine Senkenbildung im Hochtonbereich erkennen. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Normenkette:

SGB VII § 9; BKV Nr. 2301;