Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 8. November 2018 wird zurückgewiesen.
Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Meniskusverletzung des rechten Kniegelenks als weitere Folge eines Arbeitsunfalls vom 2. September 2013 anzuerkennen ist und die Klägerin deshalb weitere Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen kann.
Testen Sie "Rechtsportal Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|