LSG Thüringen - Urteil vom 10.12.2020
L 1 U 138/19
Normen:
SGG § 109; SGB VII § 34;
Vorinstanzen:
SG Gotha, vom 08.11.2018 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 U 216/16

Anerkennung einer Meniskusverletzung als weitere Folge eines ArbeitsunfallsEinholung eines schmerztherapeutischen Gutachtens

LSG Thüringen, Urteil vom 10.12.2020 - Aktenzeichen L 1 U 138/19

DRsp Nr. 2021/2570

Anerkennung einer Meniskusverletzung als weitere Folge eines Arbeitsunfalls Einholung eines schmerztherapeutischen Gutachtens

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 8. November 2018 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 109; SGB VII § 34;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Meniskusverletzung des rechten Kniegelenks als weitere Folge eines Arbeitsunfalls vom 2. September 2013 anzuerkennen ist und die Klägerin deshalb weitere Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung beanspruchen kann.