BSG - Urteil vom 29.11.2011
B 2 U 23/10 R
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2; SGB VII § 8;
Fundstellen:
NZS 2012, 390
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 16.01.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 25 U 219/08
LSG Berlin-Brandenburg, vom 26.08.2010 - Vorinstanzaktenzeichen L 2 U 23/09

Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsreaktion als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung für einen Schienenfahrzeugführer nach einer Notbremsung

BSG, Urteil vom 29.11.2011 - Aktenzeichen B 2 U 23/10 R

DRsp Nr. 2012/3704

Anerkennung einer posttraumatischen Belastungsreaktion als Unfallfolge in der gesetzlichen Unfallversicherung für einen Schienenfahrzeugführer nach einer Notbremsung

Hat ein Triebfahrzeugführer wegen eines auf die Schienen fahrenden Pkws eine Gefahrenbremsung seines Triebwagens vorgenommen, so liegt ein Unfallereignis im Sinne des § 8 Abs. 1 S. 2 SGB VII vor. [Nicht amtlich veröffentlichte Entscheidung]

Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 26. August 2010 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 2; SGB VII § 8;

Gründe:

I

Die Beteiligten streiten um die Feststellung eines Arbeitsunfalls.