LSG Thüringen - Urteil vom 10.12.2020
L 1 U 384/19
Normen:
SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
SG Gotha, vom 04.02.2019 - Vorinstanzaktenzeichen S 18 U 2374/17

Anerkennung einer weiteren Folge eines ArbeitsunfallsVertragsamateur bei einem Fußballverein

LSG Thüringen, Urteil vom 10.12.2020 - Aktenzeichen L 1 U 384/19

DRsp Nr. 2021/1078

Anerkennung einer weiteren Folge eines Arbeitsunfalls Vertragsamateur bei einem Fußballverein

Eine wesentliche Begründung für die Annahme der hinreichenden Wahrscheinlichkeit eines Unfallereignisses für bestehende Gesundheitsstörungen ist das Fehlen konkurrierender Faktoren – hier im Falle der aktuellen Sprunggelenksverletzung eines Fußballspielers bei früherer Bandverletzung mit narbiger Ausheilung.

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Gotha vom 4. Februar 2019 wird zurückgewiesen.

Die Beteiligten haben einander keine Kosten zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGB VII § 8 Abs. 1 S. 1;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Außenbandinstabilität des linken oberen Sprunggelenks als weitere Folge eines Arbeitsunfalles vom 14. April 2010 anzuerkennen ist.